Um im Rahmen gerichtlicher Auseinandersetzungen die Frage einer
eventuell vorliegenden Befangenheit gar nicht erst aufkommen zu lassen, werden
von mir seit Jahren grundsätzlich weder Gutachtenaufträge der gesetzlichen
Rentenversicherung (vormals LVA/BfA), noch der Versorgungsverwaltung (Schwerbehindertenangelegenheiten) noch der gesetzlichen Unfallversicherungen
(Berufsgenossenschaften/Unfallkassen) angenommen/bearbeitet.
Ausschliesslich im Auftrag des jeweiligen Gerichts erstellt werden:
für Sozialgerichte:
Gutachten zu sämtlichen Erkrankungen/Verletzungsfolgen im Bereich des Bewegungsapparates, insbes.:
- U-Sachen, einschl. der Berufserkrankungen nach BK - Listen Nrn. 2001 - 2010
- R-, SB-, sowie KR-Sachen
- V- und OEG-Sachen
für Zivilgerichte:
Gutachten im privaten Versicherungsrecht zu
- Verletzungen/Verletzungsfolgen (Unfall-/Haftpflichtversicherung)
- Arbeitsunfähigkeit, Behandlungsnotwendigkeit, OP-Indikation (Krankenversicherung)
für Arbeitsgerichte:
- Gutachten zur Arbeits(un)fähigkeit nach Verletzungen/Operationen des Bewegungsapparates
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