Vor der Begutachtung – Informationen für Patienten

Nachdem Sie eine Einladung zur gutachterlichen Untersuchung bekommen haben, können Sie sich und mir die Arbeit erleichtern und zu einer möglicht raschen Erstellung des Gutachtens wie folgt beitragen:


Bitte notieren Sie alle Ihre bisherigen Erkrankungen, Operationen, Verletzungen und Krankenhausaufenthalte, auch wenn diese nicht in Zusammenhang mit dem aktuellen Verfahren stehen.


Bitte erstellen Sie einen kurzen Lebenslauf, aus dem insbesondere Ihre Ausbildung und Ihre letzte berufliche Tätigkeit (Arbeitgeber) hervorgeht.


Bitte notieren Sie Namen und Dosierung der von Ihnen aktuell eingenommenen Medikamente, oder bringen Sie die Packungen zur Untersuchung mit.


Bitte bringen Sie, soweit vorhanden, den letzten Bescheid des Versorgungsamtes über anerkannte Behinderungen mit - der Ausweis allein ist leider nicht aussagekräftig genug.


Bitte notieren Sie Art, Ausmass, Dauer und Entwicklung der Beschwerden, die Gegenstand des aktuellen Verfahrens sind.


Bitte bringen Sie alle Filme und oder CD's der von Ihnen angefertigten Röntgen-, CT-, Kernspin-, Szintigrafieaufnahmen der letzten 3 Jahre, bei länger zurückliegenden Verletzungen oder Berufserkrankungen alle noch erreichbaren, SELBST zur Untersuchung mit.
 Die gelegentlich von Ihren behandelnden Ärzten, Verwaltungen und Anwälten gemachten Hinweise wie :"ist alles bei den Akten" sind in dieser Form leider meistens nicht zutreffend. In den Akten befinden sich, wenn überhaupt, in der Regel lediglich die schriftlichen Befunde;


Ich möchte mir aber - auch in Ihrem Interesse - die Originalbilder gern selbst anschauen.


Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das genannte Material nicht von uns selbst angefordert werden kann - im Rahmen der von den meisten Ärzten und Kliniken sehr konsequent angewandten Datenschutzbestimmungen, werden mittlerweile oft Originalvollmachten zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht verlangt. Das Verschicken der jeweiligen Vordrucke zunächst an Sie, Weiterleitung an Arzt/Klinik mit nachfolgender Ein- und Ausgangskontrolle kann von uns weder geleistet werden,  noch ist es unsere Aufgabe. 
 Sie wissen ja selbst am Besten, wann und wo, z.B. auch bei Vorbegutachtungen, Aufnahmen von Ihnen angefertigt wurden -  nur was mir vorliegt, kann dann auch im Gutachten berücksichtigt werden.


Und schließlich: 


Bitte bestätigen Sie den für die Untersuchung festgesetzten Termin möglichst umgehend, bzw. teilen Sie uns ggf. mit, ob und bis wann Sie verhindert sind, damit wir möglichst rasch gemeinsam einen neuen, geeigneten Termin finden können.